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Europäische Erklärungen zur Bildung und zur Kultur im Handwerk der Steinmetzen und Steinbildhauer

In allen Ländern hat das Handwerk der Steinmetzen und Steinbildhauer großartige Zeugnisse des Kulturgutes erschaffen, die ein elementares Potential der Identität für die Völker bedeuten. Zum Teil in über Jahrhunderte andauernden Baugeschehen entstanden Werke, die bis heute Bestand haben und weiter haben werden.
Um diese Werke zu vollbringen, wurden durch Berufsbildung und durch Berufskultur mannigfache Fertigkeiten und Kenntnisse von höchster Qualität und feinster Ausprägung erlangt. Der Bau großer Kathedralen wäre ohne das Wesen der Bauhütten, ihres Systems und ihrer Schulung, nicht möglich gewesen. Neben vielem Anderen erinnert daran das Zustandekommen einer Ordnung des Bauhüttenverbandes von 1459.
Es ist wesentlich, sich der Bedeutung und Verpflichtung des Erbes und der Verantwortung und Aufgabe einer Gestaltung der Zukunft bewusst zu sein. Wenn das Können und das Wissen, mittels dessen ein Werk errichtet wurde, nicht mehr vorhanden ist, so kann dieses auf Dauer auch nicht richtig gepflegt und erhalten werden. Wertvolle Inhalte unserer kunsthandwerklichen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen für die Kultur heute und in kommenden Epochen bewahrt und gefördert werden - dies unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und in Respekt vor dem, was die Vorfahren und Kollegen in den Ländern geleistet haben. Darauf gründet das stete Bestreben, den Stand in seinem Niveau zu verbessern und in Geltung zu bringen.
Die berufliche Bildung ist in den Ländern Europas sehr unterschiedlich geregelt. Kein einzelnes System ist auf alle anderen Länder übertragbar. Es gibt den Bedarf, Sinnvolles zu verknüpfen und neue Möglichkeiten zu nutzen. Auch das bedeutet im zusammenwachsenden Europa eine Erweiterung, die im kulturschaffenden Steinmetzhandwerk exemplarisch ein generationsübergreifender Prozess ist. Dieser ist eine Chance, wenn er kreativ und positiv genutzt wird. Voraussetzung dafür ist eine vorbehaltlose Akzeptanz der Kollegen europaweit, ihrer Tätigkeiten und ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung in den jeweiligen Ländern mit jeweils unterschiedlichen Rechtsordnungen. Ebenso verbindet das gemeinsame Streben nach hohen Qualitätsstandards bei der Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen und deren Graduierung.
Durch die 4. Internationale Zusammenkunft zur Bildung und zur Kultur im Handwerk der Steinmetzen in Europa am 5. und 6. Oktober 2001 in Soest, bei der Persönlichkeiten aus 16 Nationen mitwirkten, wurde zur Ausbildung im Steinmetzhandwerk in Europa der nachfolgende Text als Empfehlung verfasst:

Definitionen
Artikel l
Alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Be- und Verarbeitung von NATURSTEIN gehören, sowie zu den Materialien, die damit in Verbindung stehen, gehören ureigenst zum Beruf des STEINMETZEN, bzw. Steinbildhauers.

Zielsetzung
Artikel 2
Es soll eine europaweite Ausbildung im STEINMETZHANDWERK ermöglicht werden. Ziel ist die Ausbildung zum Gesellen und zum Meister.

Grundbildung
Artikel 3
Die AUSBILDUNG soll alle bekannten Techniken der Steinbearbeitung, der Restaurierung und der Steinkonservierung vermitteln. Neben den modernen Steinbe- und -verarbeitungstechniken muss traditionelles Handwerk vermittelt werden. Es muss aber auch darauf Wert gelegt werden, dass die Allgemeinbildung und die Kenntnis mindestens einer Fremdsprache in einem größeren Europa den entsprechenden Stellenwert in der Ausbildung erhalten.
Ein europäischer Bildungsaustausch soll eine möglichst umfassende Wissensvermittlung hinsichtlich der Handwerkstechniken sicherstellen. Die Ausbildungsdauer muss ermöglichen, die Lehr- und Ausbildungsinhalte eines europaweit abgestimmten Lehrplanes zu erreichen.

Erweiterung
Artikel 4
Europäische Bildungsmaßnahmen sollen das Erlangen des Berufstitels EUROPA-GESELLE ermöglichen. Hierbei sollen insbesondere die alten Steinmetztechniken, aber auch Besonderheiten der Techniken anderer europäischer Länder vermittelt werden. Die Restaurierungstechniken in den unterschiedlichen Stilepochen, aber auch in den typischen Steinsorten (wie Granit, Kalkstein, Marmor, Sandstein usw.), sollen hierbei wesentlicher Ausbildungsinhalt sein.
Eine kommissionelle Abschlussprüfung über die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie das Herstellen eines Gesellenstückes sollen für den angehenden EUROPA-GESELLEN verpflichtend sein.

Weiterbildung
Artikel 5
Während der Gesellenzeit soll sichergestellt werden, dass sich der EUROPA-GESELLE entsprechend seiner Fähigkeiten in speziellen Kursmaßnahmen weiterbilden kann. Förderungsprogramme der Länder sollen eine berufsbegleitende Weiterbildung ermöglichen.
Schulungsmaßnahmen sollen den angehenden Meister unterstützen, eine kommissionelle Meisterprüfung abzulegen. Die Herstellung eines Meisterstückes ist Voraussetzung zur Führung des Berufstitels EUROPÄISCHER STEINMETZMEISTER.

Verpflichtung
Artikel 6
Neben den Kenntnissen aller modernen Steinbe- und -verarbeitungstechniken muss der EUROPÄISCHE STEINMETZMEISTER nachweisen, dass er firm ist in allen alten Handwerkstechniken von der Antike bis zur Moderne, in den Techniken der Restaurierung unseres kulturellen Erbes, und dass er in diesem Zusammenhang die CHARTA VON VENEDIG stets beachtet.
Der EUROPÄISCHE STEINMETZMEISTER verpflichtet sich, im Sinne dieser Empfehlung auszubilden und insbesondere auch die ständige Weiterbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens zu ermöglichen bzw. zu unterstützen.

Rechtslage
Artikel 7
In jedem Europäischen Land wird eine ewige Liste der in diesem Sinne ausgebildeten Gesellen und Meister aufgelegt.
Alle Europäischen Länder sollen den Meistertitel gesetzlich schützen.
Der EUROPÄISCHE STEINMETZMEISTER soll ohne weiteren Nachweis in jedem Europäischen Land zur freien Ausübung seines Berufes berechtigt sein.

Gesellschaftlicher Stand
Artikel 8
In ihrer Bedeutung für eine Europäische Gesellschaft soll die Kultur des Steinmetzhandwerks in Europa, in ihrer Gesamtheit und in ihrer jeweiligen örtlichen Gegebenheit, wichtige Impulse bekommen und weiter gefördert werden.
Es soll angestrebt werden, dass ein EUROPÄISCHER STEINMETZMEISTER die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule oder Universität erhalten kann.
Es sollen auch andere Berufsgruppen angeregt werden, sich dem Gedanken eines EUROPÄISCHEN HANDWERKSMEISTERS anzuschließen.

Mitglieder des herausgebenden Komitees der Erklärung zur Ausbildung im Steinmetzhandwerk in Europa im Jahre 2001 waren:
Jürgen Prigl (Deutschland), Vorsitzender; Arnold Dall‘Asta (Ungarn); Franz Bamberger (Österreich);Andrea Bianchi (Schweiz); Maja Capuder (Slowenien); Gabriella Csanadi (Ungarn); Andre Damkjaer (Dänemark); Harry Färber (Deutschland); Jean-Paul Foucher (Frankreich); Bernhard Grassl (Italien); Jette Gustafsen (Dänemark); Michael Hauck (Deutschland); Kurt Johansson (Schweden); Franz-Josef Kniola (Deutschland); Ján Krtik (Slowakei); Christian Laurent (Frankreich); Håkan Lindkvist (Schweden); Marcial Lopez (Spanien); André Malicot (Frankreich); Sándor Molnár (Ungarn); Breda Potočnik (Slowenien); Franz Russegger (Österreich); Barbara Schock-Werner (Deutschland); Åke Gustaf Sjöberg (Schweden); Carolien van der Star (Belgien); Ame Stavik (Norwegen); Bohumil Teplý (Tschechische Republik); Tonči Viahovič (Kroatien); Ernst Jan de Vries (Niederlande); Franz Waldner (Italien)



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